Unsere Strategien zur Einbeziehung von Nachhaltigkeitsrisiken (Art.3 OffenlegungsVO)

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (Art. 3 OffenlegungsVO) sind wir zu den nachfolgenden Angaben verpflichtet. Eine Bewerbung ökologischer oder sozialer Merkmale in unseren Anlagestrategien oder für sonstige konkrete Finanzinstrumente ist nicht beabsichtigt:

  • Als Unternehmen möchten wir einen Beitrag leisten zu einem nachhaltigeren, ressourceneffizienten Wirtschaften mit dem Ziel, insbesondere die Risiken und Auswirkungen des Klimawandels zu verringern.

  • Umweltbedingungen, soziale Verwerfungen und oder eine schlechte Unternehmensführung können in mehrfacher Hinsicht negative Auswirkungen auf den Wert der Anlagen und Vermögenswerte unserer Kunden haben. Diese sog. Nachhaltigkeitsrisiken können unmittelbare Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage und auch auf die Reputation der Anlageobjekte haben.

  • Als langfristig orientierter Investor berücksichtigen wir Nachhaltigkeitsrisiken seit jeher bei unseren Investitionsentscheidungen. Derartige Risiken lassen sich letztlich aber nie vollständig ausschließen, sondern lediglich minimieren.

  • Diese Strategien können bspw. die Analyse des Geschäftsmodells des Zielunternehmens, die Analyse der Bilanz- und GuV-Daten, die Analyse der Geschäftsberichte hinsichtlich ESG-Risiken sowie ergänzend externe Nachhaltigkeits-Ratings umfassen.